Anzahlung/Restzahlung:

 

Die Schiffsbuchung bei der Charterfirma erfolgt grundsätzlich erst, nachdem ALLE Mitsegler eine Anzahlung in Höhe von 50% der Kosten pro Person geleistet haben. Bei späterer Absage/Nichtteilnahme an der Segelreise nach erfolgter Schiffsbuchung kann keine Rückerstattung der getätigten Zahlungen erfolgen, es sei denn, dass rechtzeitig ein(e) adäquate(r) Ersatzteilnehmer(in) gestellt wird.

Eine Reiseausfallversicherung wird deshalb empfohlen.

Die Restzahlung muß spätestens 6 Wochen vor Beginn der Segelreise erfolgt sein.

 

Bordkasse:

 

Kaution:

 

Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Deshalb stellt  jeder seinen Teil an der Gesamtkaution, die abhängig ist von dem einzusetzenden Schiff – maximal 500,- € – .  Dies dient als Sicherheit für evtl. Schäden. Verursacht jemand den Schaden eindeutig alleine, muss er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei Teamarbeit entstanden oder der Verursacher läßt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Bei Schadenfreiheit wird die hinterlegte Kaution (per Kreditkarte oder in bar) selbstverständlich und unmittelbar am Ende des Törns zurückerstattet !

Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko mit. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder dem Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlangt werden.

 

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